AGB Fahrzeugimport
Version 1.0 · Stand 04.11.2026
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Begleitung eines Fahrzeugimports zwischen
Prestige Drive, Inhaber Janek Schwabe (Einzelunternehmen)
Schlesierring 4, 38553 Wasbüttel
Telefon +49 174 620 5201 · E-Mail info@driveprestige.de
USt-IdNr. DE460432601
nachfolgend „Prestige Drive“, und dem Kunden. Für die Vermietung von Fahrzeugen gelten eigene Bedingungen.
(2) Verbraucher ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist, wer in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
(3) Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn Prestige Drive ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt. Individuelle Vereinbarungen im Einzelvertrag gehen diesen Bedingungen vor.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Der Suchauftrag auf der Webseite, der Preisrechner und alle Beispielrechnungen sind unverbindlich. Sie sind kein Angebot und begründen keinen Vertrag.
(2) Der Vertrag kommt erst mit dem in Textform oder schriftlich abgeschlossenen Dienstleistungsvertrag (Einzelvertrag) zustande. Darin werden insbesondere das gesuchte Fahrzeug, das Gesamtbudget und das Honorar festgelegt.
§ 3 Leistungen von Prestige Drive
(1) Prestige Drive begleitet den Kunden beim Erwerb eines Fahrzeugs im Ausland, insbesondere in den USA, und bei dessen Zulassung in Deutschland. Je nach Einzelvertrag gehören dazu:
- Beratung und Aufnahme des Fahrzeugprofils,
- Suche, Vorauswahl und Prüfung von Fahrzeugen anhand von Fotos, Fahrzeughistorie und verfügbaren Unterlagen,
- Abgabe von Geboten oder Abschluss des Kaufs im Namen und auf Rechnung des Kunden, ausschließlich nach dessen Freigabe in Textform,
- Organisation von Transport, Verschiffung, Versicherung und Verzollung,
- Beauftragung der Instandsetzung bei Meisterbetrieben, der Umrüstung auf europäische Vorschriften, der Einzelabnahme nach § 21 StVZO und der Zulassung,
- Dokumentation des Ablaufs mit Fotos und Belegen in einer Fahrzeugakte.
(2) Prestige Drive schuldet die sorgfältige Erbringung dieser Leistungen, nicht den Erfolg, dass innerhalb einer bestimmten Zeit oder innerhalb des Budgets ein passendes Fahrzeug gefunden und erworben wird. Zeitangaben wie „rund drei Monate“ sind Erfahrungswerte und keine verbindlichen Fristen, soweit im Einzelvertrag nichts anderes vereinbart ist.
(3) Prestige Drive ist nicht Verkäufer des Fahrzeugs und tritt nicht als Händler auf.
§ 4 Kauf des Fahrzeugs
(1) Der Kaufvertrag über das Fahrzeug kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und dem Verkäufer oder Auktionshaus zustande. Der Kunde wird Eigentümer und ist Anmelder bei der Zollbehörde. Es gelten die Bedingungen des jeweiligen Verkäufers oder Auktionshauses, auf die Prestige Drive den Kunden vor der Gebotsfreigabe hinweist.
(2) Ein Gebot wird nur abgegeben, wenn der Kunde Fahrzeug, Höchstgebot und Fahrzeugidentifikationsnummer in Textform freigegeben hat.
(3) Mit dem Zuschlag ist der Kauf für den Kunden verbindlich. Der Kunde ist verpflichtet, den Kaufpreis, die Gebühren des Auktionshauses und die damit verbundenen Kosten fristgerecht zu bezahlen und das Fahrzeug abzunehmen. Kosten, Gebühren oder Strafen, die durch verspätete oder ausbleibende Zahlung des Kunden entstehen, trägt der Kunde.
(4) Auktionsfahrzeuge werden in aller Regel wie besichtigt und ohne Gewährleistung des Verkäufers verkauft. Prestige Drive prüft die verfügbaren Informationen sorgfältig, kann aber verdeckte Mängel, die auf Fotos und in den Unterlagen nicht erkennbar sind, nicht ausschließen. Für den Zustand des Fahrzeugs übernimmt Prestige Drive keine Garantie.
§ 5 Gesamtbudget und Kosten
(1) Im Einzelvertrag wird ein Gesamtbudget für das Fahrzeug bis zur Zulassung in Deutschland festgelegt. Es umfasst Kaufpreis, Gebühren, Transport, Zoll, Einfuhrumsatzsteuer, Instandsetzung, Umrüstung, Abnahme, Zulassung und das Honorar. Das Gesamtbudget ist eine Obergrenze für Freigaben, kein Festpreis.
(2) Kaufpreis, Gebühren Dritter, Fracht, Zoll und Einfuhrumsatzsteuer trägt der Kunde. Soweit Prestige Drive solche Kosten verauslagt, berechnet Prestige Drive sie ohne Aufschlag weiter und legt die Belege vor.
(3) Zeichnet sich ab, dass das Gesamtbudget überschritten wird, informiert Prestige Drive den Kunden unverzüglich. Ausgaben über das Gesamtbudget hinaus erfolgen nur nach Freigabe des Kunden in Textform. Zeigt sich nach Ankunft ein Schaden, der vorher nicht erkennbar war, entscheidet der Kunde über den weiteren Umfang der Instandsetzung.
(4) Prestige Drive legt dem Kunden die Kalkulation mit allen Positionen offen.
§ 6 Honorar und Zahlung
(1) Das Honorar ergibt sich aus dem Einzelvertrag. Alle Beträge verstehen sich, soweit nicht anders angegeben, einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) 50 Prozent des Honorars sind mit Vertragsschluss fällig. Der Rest wird zu dem im Einzelvertrag vereinbarten Zeitpunkt fällig.
(3) Prestige Drive beginnt mit der Arbeit, sobald die Anzahlung eingegangen ist und bei Verbrauchern das Verlangen nach § 8 Abs. 2 vorliegt.
§ 7 Kündigung durch den Kunden
(1) Der Kunde kann den Vertrag jederzeit kündigen.
(2) Kündigt der Kunde, bevor Prestige Drive mit der Arbeit begonnen hat, erstattet Prestige Drive die Anzahlung vollständig.
(3) Kündigt der Kunde, nachdem Prestige Drive mit der Arbeit begonnen hat, aber vor einem Zuschlag oder Kauf, behält Prestige Drive als pauschale Vergütung für die bis dahin erbrachten Leistungen 25 Prozent des vereinbarten Gesamthonorars. Den darüber hinausgehenden Teil der Anzahlung erstattet Prestige Drive. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass die erbrachten Leistungen weniger wert sind. Prestige Drive bleibt der Nachweis vorbehalten, dass sie mehr wert sind.
(4) Nach einem Zuschlag oder Kauf berührt eine Kündigung die Pflichten des Kunden aus dem Kaufvertrag nicht (§ 4 Abs. 3). Prestige Drive kann dann die vereinbarte Vergütung verlangen, muss sich jedoch anrechnen lassen, was infolge der Kündigung an Aufwendungen erspart wird (§ 648 BGB).
(5) Das Recht beider Seiten zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für Prestige Drive insbesondere vor, wenn der Kunde fällige Zahlungen trotz Mahnung nicht leistet.
§ 8 Widerrufsrecht für Verbraucher
(1) Verbrauchern steht bei Verträgen, die im Fernabsatz oder außerhalb der Geschäftsräume von Prestige Drive geschlossen werden, ein Widerrufsrecht nach Maßgabe der Widerrufsbelehrung zu.
(2) Damit die Suche ohne Wartezeit beginnen kann, kann der Verbraucher ausdrücklich verlangen, dass Prestige Drive vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnt. Widerruft er danach, schuldet er Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen. Das Widerrufsrecht erlischt, wenn Prestige Drive die Leistung vollständig erbracht hat und der Verbraucher vorher bestätigt hat, dass er davon Kenntnis hat.
§ 9 Instandsetzung, Umrüstung und Mängelrechte
(1) Instandsetzung und Umrüstung lässt Prestige Drive in eigenem Namen durch eingetragene Meisterbetriebe und Fachbetriebe ausführen und stellt diese Leistungen dem Kunden in Rechnung. Gegenüber dem Kunden ist Prestige Drive für diese Werkleistungen verantwortlich.
(2) Für Mängel dieser Werkleistungen gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Gegenüber Unternehmern verjähren sie in einem Jahr ab Abnahme, soweit keine Haftung nach § 11 besteht.
(3) Vor Beginn der Instandsetzung nimmt Prestige Drive den Zustand des Fahrzeugs nach Ankunft auf und legt dem Kunden den Umfang zur Freigabe vor.
(4) Für Vorschäden, Verschleiß und Mängel des Fahrzeugs, die nicht Gegenstand der beauftragten Werkleistung sind, haftet Prestige Drive nicht.
§ 10 Mitwirkung des Kunden
Der Kunde stellt die für Kauf, Zahlung, Verzollung und Zulassung nötigen Angaben, Unterlagen und Vollmachten rechtzeitig bereit und leistet Zahlungen an Verkäufer, Auktionshaus und Dienstleister innerhalb der jeweiligen Fristen. Verzögerungen, die auf fehlender Mitwirkung beruhen, gehen nicht zu Lasten von Prestige Drive.
§ 11 Haftung
(1) Prestige Drive haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(3) Prestige Drive haftet nicht für Verzögerungen, die von Behörden, Zoll, Reedereien, Häfen, Auktionshäusern oder Prüforganisationen verursacht werden und die Prestige Drive nicht zu vertreten hat.
§ 12 Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in der Datenschutzerklärung.
§ 13 Streitbeilegung
Prestige Drive ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit nicht zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entgegenstehen.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz von Prestige Drive.
(3) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.